Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Am internationalen Weltkindertag fordern wir umso lauter, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen endlich auch im Grundgesetz verankert werden.
Kinderrechte sind Menschenrechte. Und noch immer kennen sie viele gar nicht. Sie sind in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 festgeschrieben und basieren auf drei zentralen Säulen: Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, Förderung (u.a. Gesundheit und Bildung) sowie Beteiligung (Recht auf eigene Meinung).
Und doch: Kein Bundesland setzt bisher alle Kinderrechte konsequent um. Rheinland-Pfalz schneidet im landesweiten Vergleich sogar unterdurchschnittlich schlecht ab. So gibt es beispielsweise keine öffentlich dargelegte und umfassende Landesstrategie zur Prävention von Kinder- und Familienarmut. Es mangelt an Kitaplätzen und Betreuungsangeboten. Zudem wird es höchste Zeit, dass deutlich mehr Freizeit- und Begegnungsangebote in der Jugendarbeit geschaffen werden.
Fast eine Million Kinder sind in Deutschland von der geplanten Einschränkung des Unterhaltsvorschusses betroffen. Nachgedacht wird auch über die Streichung von Integrationshilfen und individuellen Schulbegleitern. Damit würden Kinder mit Behinderungen stark benachteiligt, was zum Teil gegen die UN-Konventionen verstößt. Auch eine Kürzung des Kinderkrankengeld steht zur Debatte und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, was für alleinerziehende Erwerbstätige gravierende Folgen hätte.
Wir fordern einen Sozialstaat, der die Rechte von Kindern stärkt und nicht immer weiter schwächt, und sagen entschieden “Nein” zu den geplanten Kürzungen.
