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Mehr Steuergerechtigkeit im Kreis Mayen-Koblenz

Finanzausstattung muss nachhaltig gesichert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Reform der Erbschaftsteuer angemahnt. Hintergrund ist die Frage, ob die derzeitigen Regelungen dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit gerecht werden. In der Bayerischen Landesverfassung heißt es unmissverständlich: „Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.“ Und noch deutlicher: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“
Doch genau dieser Anspruch wird aktuell unterlaufen. Zwar gilt in Deutschland eine progressive Erbschaftsteuer mit hohen Freibeträgen: Kinder können beispielsweise bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Problematisch ist jedoch die sogenannte „Verschonungsbedarfsprüfung“ bei sehr großen Betriebsvermögen. Wer mehr als 26 Millionen Euro betriebliches Vermögen erbt und gleichzeitig kaum privates Vermögen nachweisen kann, kann unter Umständen vollständig von der Steuer befreit werden. Ursprünglich sollte so verhindert werden, dass Unternehmen zerschlagen oder Arbeitsplätze gefährdet werden. In der Praxis führt diese Regelung jedoch dazu, dass große Vermögen nahezu steuerfrei weitergegeben werden können. Die Folge ist eine zunehmende Konzentration von Reichtum in wenigen Händen über Generationen hinweg.

Was bedeutet das für den Landkreis Mayen-Koblenz?

Die angespannte Lage ist längst keine abstrakte Größe mehr. Nach aktuellem Haushaltsstand ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 23.438.709 €. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wird damit deutlich verfehlt. Dieses Defizit zeigt: Die strukturellen Probleme sind gravierend. Während die Pflichtaufgaben im sozialen Bereich, bei Jugendhilfe, Pflege, Bildung und Gesundheit (wie GKM-Krankenhaus) weiter steigen, bleiben die finanziellen Spielräume des Kreises massiv eingeschränkt. Ohne eine gerechtere Einnahmebasis drohen weitere Belastungen für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger.
„Wer starke Kommunen will, muss auch für eine gerechte Finanzierung sorgen. Es ist nicht vermittelbar, dass Milliardenerben geschont werden, während Städte und Gemeinden um jeden Euro für Kitas und Schulen ringen“, erklärt der FWM3/DieLinke-Fraktionsvorsitzende Hans-Georg Schönberg im Kreistag Mayen-Koblenz.
Eine gerechter ausgestaltete Erbschaft- und Schenkungsteuer würde zwar auf Bundeseben erhoben, käme aber über den kommunalen Finanzausgleich auch Ländern und Kommunen zugute – und damit direkt unserer Region. Eine solide Finanzausstattung ist die Voraussetzung dafür, dass der Kreis seine Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann: von einer guten Bildungsinfrastruktur über eine starke Gesundheitsversorgung bis hin zu einer leistungsfähigen Kreisverwaltung.
Für die Fraktion FWM3/Die Linke im Kreistag Mayen-Koblenz ist klar: Die derzeitige Regelung zieht nicht alle entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den öffentlichen Lasten heran. Steuerliche Schlupflöcher für sehr große Vermögen widersprechen dem Prinzip der Gleichbehandlung. „Leistung muss sich lohnen – aber leistungsloses Erben in Milliardenhöhe darf nicht dauerhaft privilegiert werden“, so die Fraktion weiter. 

Eine sozial gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte daher:

  •  hohe Freibeträge für normale Erbschaften sichern,
  • kleine und mittlere Unternehmen schützen,
  • aber sehr große Vermögen angemessen beteiligen,
  • und realistische, langfristige Stundungsregelungen (z.B. über 20–25 Jahre) für
    Betriebsvermögen ermöglichen.

So ließe sich verhindern, dass Betriebe in Schwierigkeiten geraten – ohne gleichzeitig
milliardenschwere Vermögen nahezu steuerfrei weiterzugeben. Gerade in Zeiten, in denen Bürgerinnen und Bürger zu Recht eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge erwarten, braucht es eine gerechte Finanzierungsbasis. Eine Reform, wie sie vom Bundesverfassungsgericht eingefordert und derzeit unter anderem von der SPD in die
Debatte eingebracht wird, ist deshalb auch aus Sicht des Landkreises Mayen-Koblenz dringend geboten. Mehr Steuergerechtigkeit ist kein abstraktes bundespolitisches Thema – sie ist eine konkrete Voraussetzung für starke Kommunen und einen handlungsfähigen Landkreis Mayen-Koblenz.

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